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Allgemeine LAN Bestimmungen


§ 1 Begriff
Bei einer Lan-Party handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der die Teilnehmer über ein Netzwerk Spiele und Turniere mit- oder gegeneinander austragen und miteinander kommunizieren.

§ 2 Zugang zur Veranstaltung
Zugang haben alle korrekt angemeldeten Teilnehmer der Veranstaltung. Der Zugang nicht angemeldeter Teilnehmer und Dritter wird durch den Veranstalter geregelt. Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor, d.h. nur er kann einen Verweis von der Veranstaltung aussprechen.

§ 3 Zweckbestimmung des Teilnahmebeitrages
Die eingenommen Teilnahmebeträge werden zur Finanzierung aller anfallenden Kosten genutzt. Da der Veranstalter nicht nach kommerziellen Gesichtspunkten handelt, wird ein möglich anfallender Überschuß in die Finanzierung künftiger Veranstaltungen einfließen.

§ 4 Weisungsrecht des Veranstalters
Den Weisungen des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen sind Folge zu leisten, solange sie nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Bei groben oder wiederholten Verstößen eines Teilnehmers gegen die Weisungen des Veranstalters kann von dem Hausrecht Gebrauch gemacht werden und der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückgewähr des Teilnahmebeitrages ist dann ausgeschlossen.


2. Teilnahmevoraussetzungen


§ 5 Mindestalter
Das Mindestalter für die Teilnahme an der Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet vor Zutritt zu der Verantaltung einen Alternachweis (gültiger Personalausweis) zu erbringen. Sollte ein Teilnehmer unter falschen Angaben den Zutritt erlangen, so ist der Veranstalter dazu verpflichtet diesen von der Veranstaltung auszuschließen. Die Rückzahlung des Teilnahmebeitrags ist dann ebenso ausgeschlossen.

§ 6 Anmeldung
Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind alle berechtigt, die sich im Vorfeld beim Veranstalter unter Angabe der Personalien angemeldet haben. Die Anmeldung kann über die Website des Veranstalters oder per E-Mail-Kontakt erfolgen. Soweit dies erwähnt ist, kann auch eine Möglichkeit bestehen, daß ein Einlaß während der Veranstaltung möglich ist. Dies erfolgt aber nur, soweit noch Kapazitäten frei sind.

§ 7 Bezahlung des Teilnahmebeitrages

Ein Zutritt zu der Veranstaltung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer seinen Teilnahmebeitrag entrichtet hat. Dies kann, wenn nicht anderes bestimmt, per Überweisung an das angegebene Konto geschehen oder auch an der Abendkasse. Eine rechtzeitige Zahlung vor der Veranstaltung sichert einen festen Sitzplatz. Sollten sich mehr Personen anmelden als die Räumlichkeiten erlauben, so entscheidet der Zahlungseingang über die Platzvergabe. Sollte ein Teilnehmer nicht bei der Veranstaltung erscheinen, so hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebetrags.

§ 8 Equipment
Die Teilnehmer haben das notwendige Zubehör, wie Rechner, Peripherie und Software, selbst zu stellen. Dazu gehören auch Netzwerkkabel (mind. 10m lang), ein 3-fach-Stecker für die Stromversorgung und Kopfhörer. Die Verantwortung für den korrekten Betrieb ihrer Computer liegt bei den Teilnehmern. Vor allem sollten durch Modifizierungen bzw. Umbauten keine anderen Teilnehmer gefährdet, verletzt oder gestört werden. Eigene Server können mitgebracht werden. Der Veranstalter haftet aber nicht für eventuelle Schäden an diesen.


3. Verpflichtungen des Veranstalters


§ 9 Bereitstellung der Räumlichkeiten

Der Veranstalter verpflichtet sich Räumlichkeiten für die Durchführung der Veranstaltung bereitzustellen. Außerdem muß der Veranstalter jedem, der durch die Zahlung des Teilnahmebeitrages einen festen Sitzplatz erworben hat, diesen auch bereitstellen.

§ 10 Bereitstellung von Strom und Technik
Der Veranstalter stellt das nötige Equipment zum Betrieb eines Netzwerkes zur Verfügung. Dazu gehören auch genügend Anschlußmöglichkeiten an das Netzwerk und an das Stromnetz. Störungen sind vom Veranstalter so schnell wie möglich zu beseitigen.

§ 11 Catering
Soweit dies möglich und gewünscht ist, kann der Veranstalter für die Verpflegung der Teilnehmer sorgen. Über ein Bestellsystem kann gegen Vorkasse eine Bestellung abgegeben werden. Die Lieferung wird dann vom Veranstalter in Gang gesetzt. Ein Verkauf von Getränken ist je nach Örtlichkeit möglich.



4. Bedingungen während der Veranstaltung



§ 12 Verhalten während der Veranstaltung
Alle Teilnehmer haben sich gesittet und der Veranstaltung angemessen zu verhalten.

§ 13 Kopfhörerzwang
Der Betrieb von Lautsprechern, Aktivboxen und ähnlichen Geräten ist nicht gestattet. Auf der Veranstaltung herrscht Kopfhörerzwang.

§ 14 Alkoholkonsum
Der Alkoholkonsum wird in geringen Mengen geduldet. Eine übermäßige Alkoholisierung kann zum Ausschluß von der Veranstaltung führen.

§ 15 Rauchen
Das Rauchen ist aus Rücksicht auf die anderen Teilnehmer nur außerhalb des Gebäudes oder in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.

§ 16 Schädigung anderer Teilnehmer
Für Schäden jeglicher Art, die von einem oder mehreren Teilnehmern verursacht werden, haften der oder die Verursacher unmittelbar, dies gilt vor allem, wenn diese Schäden mutwillig oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt besonders für Schäden an der Hardware. Wer mutwillig den Veranstaltungsablauf oder das Netzwerk stört, Hack-Attacken durchführt o.ä., wird sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen! Maßnahmen am Netzwerk oder an der Stromversorgung sind vorher mit dem Veranstalter abzusprechen. Der Veranstalter haftet nicht für den Diebstahl oder für den Datenverlust. Die Teilnehmer haben Sorge dafür zu tragen, daß entsprechende Maßnahmen getroffen werden, damit dies nicht geschieht.

§ 17 Urheberrechtsverstöße
Der Veranstalter versucht jegliche illegale Tätigkeiten der Teilnehmer zu unterbinden. Dazu gehört das unerlaubte Vervielfältigen von Software, die Weitergabe von urheberrechtlich geschützen Daten, Musik, Videos usw. sowie das Hacken von Computern. Da der Veranstalter keine Möglichkeit zur permanenten Kontrolle der Einhaltung der Gesetze hat, liegt die Verantwortung hierfür einzig und allein bei dem einzelnen Teilnehmer. Sollte der Veranstalter jedoch über konkrete Sachverhalte in Kentnnis gesetzt werden, verpflichtet er sich einzuschreiten.

§ 18 Schlafbereiche
Sollten bei der Veranstaltung Schlafräume vorhanden sein, so sind die Teilnehmer zur Rücksichtnahme angehalten. Es sollte nicht innerhalb dieses Raumes und auch nicht in dessen Nähe geraucht werden. Außerdem sollten sich die Teilnehmer dort oder in der unmittelbaren Nähe leise verhalten.

§ 19 Umgang mit Räumlichkeiten und Inventar
Das Inventar des Veranstaltunsgebäudes ist pfleglich zu behandeln. Dies betrifft auch die Sanitäreinrichtungen. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Vor allem nach Beendigung der Veranstaltung ist der Platz so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde.


5. Schlußbestimmungen


§ 20 Akzeptieren der ALB
Mit der Anmeldung an die Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

§ 21 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Regeln ungültig sein oder werden, so ist der Rest davon unberührt.

§ 22 Auslegung
Im Zweifelsfall über die Auslegung der Regeln oder einer Situation, die in den Regeln nicht definiert ist, behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, die Regeln zu erweitern oder zu ändern. Änderungen während der Veranstaltung sind für jeden sichtbar auszuhängen.

§ 23 Informationen und Änderungen
Der Veranstalter informiert über die Veranstaltung, Anmeldungsstatus sowie Änderungen, die sich kurzfristig vor einer Veranstaltung ergeben, per E-Mail oder über die Website. Bei Änderungen der Teilnahmebedingungen muß der Teilnehmer den Änderungen zustimmen.

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